Um an einer telefonischen oder virtuellen Selbsthilfegruppe teilzunehmen, muss Du bitte folgende Verhaltensregeln zur Kenntnis nehmen und bei Deiner Anmeldung bestätigen:
Gesprächsregeln für Online – Gruppengespräche
- Der Beginn des Gruppengesprächs ist in der Einladung angegeben, Dauer in der Regel 60 Minuten.
Bitte wähle Dich gut 5 Minuten vorher ein, da es einige Minuten dauern kann, bis die Verbindung störungsfrei funktioniert. - Bei Videogesprächen kann der Gruppenraum 10 Minuten nach Beginn der Sitzung geschlossen werden, danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
- Es spricht immer nur eine Person und in der „Ich-Form“, klar und deutlich.
- Bei Videogesprächen ist das Mikrofon standardmäßig stumm geschaltet. Wenn ich sprechen möchte, hebe ich die Hand. Die Stummschaltung wird nach Aufforderung aufgehoben.
- Bei Telefonkonferenzen warte ich die Aufforderung zum Sprechen ab, bevor ich mit dem Reden beginne.
- Gefühle können und sollen wahrgenommen, ausgesprochen und gezeigt werden.
- Toleranz untereinander, gegenseitiger Respekt und Wertschätzung sowie Verlässlichkeit sind selbstverständlich.
- Missverständnisse und Konflikte sollen durch aktives Zuhören umgehend geklärt werden; bei Unklarheiten bitte vergewissern, ob Aussagen richtig verstanden wurden.
- Ratschläge und Bewertungen sind nicht erwünscht – es gibt kein „richtig“ und kein „falsch“. Oft hilft es, von eigenen Erfahrungen zu berichten und so Feedback zu geben bzw. einzufordern.
- „Warum – Fragen“ sind in der Regel nicht erwünscht, da sie nicht zu Problemlösungen führen.
- „Störungen“, z. B. zur direkten Klärung von Sachverhalten, werden zugelassen.
- Verschwiegenheit gegenüber Außenstehenden hat höchste Priorität. Dies wird von den Teilnehmenden vor dem Treffen durch die Bestätigung dieser Gesprächsregeln zugesichert.
- Screenshots, Video- oder Audioaufnahmen von den Treffen sind nicht erlaubt! Sie widersprechen den rechtlichen Regelungen und können mit Bußgeldern belegt oder strafrechtlich verfolgt werden!
- Dritte (z.B. Familienmitglieder) dürfen den Bildschirm während des Treffens nicht einsehen und den Gesprächen nicht zuhören. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Regel liegt bei den Teilnehmenden.
- Verstöße gegen diese Gesprächsregeln können zum unmittelbaren Ausschluss aus der Sitzung und der Gesprächsgruppe führen, vor allem bei Nichteinhaltung der Vertraulichkeitsregeln.